Ihre Praxis für Physiotherapie, Gerätetraining und Wellness in Nürnberg-Katzwang.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 7.30 – 20.00 Uhr
Freitag 7.30 – 19.00 Uhr
Samstag 9.00 – 13.00 Uhr
(nach Absprache / Vereinbarung)
0911 6383808 (Praxis)
0911 6603543 (Trainingsbereich)
info@physio-renard.de
Katzwanger Hauptstraße 83, 90453 Nürnberg
Herzlich willkommen!
Seit mehr als 20 Jahren steht unser Team für ganzheitliche Physiotherapie.
Wir möchten Ihnen dabei helfen, in jedem Alter und zu jeder Zeit belastbar zu bleiben. Unser Körper ist für die vielfältigen Anforderungen des modernen Alltags nicht geschaffen: Wir sitzen meist zu viel oder belasten einzelne Körperpartien einseitig. Daher suchen wir nach individuell zugeschnittenen Gesundheitslösungen, von denen Sie dauerhaft profitieren. Wir freuen uns Sie kennenzulernen und gemeinsam mit Ihnen zu arbeiten.
Besuchen Sie uns das erste Mal?
Damit Ihr erster Termin reibungslos verläuft, haben wir drei einfache Schritte für Sie zusammengestellt.
Diese helfen uns, Sie bestmöglich zu betreuen und Ihre Wartezeit zu verkürzen.
Anamnesebogen ausfüllen
Rezept-Upload (optional)
Erkunden Sie unsere FAQ
Behandlungs-Schwerpunkte
In unserer Gesundheitspraxis in Nürnberg-Katzwang unterstützen wir Sie mit einem engagierten Team und einem fachübergreifenden Leistungsspektrum auf dem Weg zu einem schmerzfreien und belastbaren Körper.
Physiotherapie
Wir verbinden die bewährten Methoden der klassischen Krankengymnastik optimal mit den neuesten Erkenntnissen der modernen Sporttherapie. Mit spezifischen Trainings verbessern und erhalten wir die Funktionsfähigkeit des gesamten Bewegungsapparats.
Manuelle Therapie
Die Manuelle Therapie wird vor allem bei Bewegungseinschränkungen und Schmerzen an Gelenken, Muskeln, Faszien, Sehnen und Bändern eingesetzt. Unser Team wird laufend geschult und beherrscht Techniken aus verschiedensten Therapie-Konzepten.
Personalisierter Trainingsplan
Nach einer gründlichen Beurteilung und Vermessung Ihrer physischen Verfassung durch unsere erfahrenen Trainer, erstellen wir einen personalisierten Trainingsplan, der gezielt auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Besondere Leistungen
Unsere Gesundheitspraxis hat sich über die bereits beschriebenen Therapieangebote für den gesamten Bewegungsapparat hinaus auf die Behandlung einiger besonderer Krankheiten spezialisiert.
Gesundheits-Trainingskurse
Gemeinsam macht es mehr Spaß! Unsere Gesundheits-Trainingskurse sind ideal, um nach einer Behandlung das Erreichte zu sichern sowie fit und beweglich zu bleiben. Wir bieten daher regelmäßig begleitete Kurse für Nordic Walking und Jogging, Faszienmobilisierung und Rücken-Fitness an.
Neurologische Behandlung
Störungen im Zusammenspiel von Nerven und Muskeln wirken sich negativ auf das Bewegungsverhalten aus. Unser Team arbeitet nach den Methoden des Bobath-Konzepts sowie der PNF. Auch Entwicklungsverzögerungen bei Säuglingen behandeln wir gemeinsam mit den Eltern.
Mukoviszidose-behandlung
Mukoviszidose kennt unterschiedlichste Ausprägungen. Entsprechend der Fachausbildung am Universitätsklinikum Erlangen lehren wir unseren Patienten die Atemphysiotherapie und setzen dabei auf Autogene Drainage. Bei Bedarf setzen wir weitere Hilfsmittel zur Unterstützung ein.
FAQ
(Häufig gestellte Fragen)
Ich habe ein Rezept verschrieben bekommen und möchte nun gerne bei Ihnen behandelt werden. Was muss ich hierzu beachten?
Kassenpatient:
Bitte beachten Sie das Ausstellungsdatum des Rezeptes. Das Rezept muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Geben Sie bitte außerdem bei der Terminvergabe an, welche Verordnung Sie erhalten haben. Unterschieden wird hierbei in KG, MT, KMT/Massage, KGG, Wärme und Elektrotherapie. Sie finden diese Angabe in der Spalte „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“.
Privatpatient:
Bitte geben Sie bei der Terminvergabe an, welche Verordnung Sie erhalten haben. Unterschieden wird hierbei in KG, MT, KMT/Massage, KGG, Wärme und Elektrotherapie. Sie finden diese Angabe in der Spalte „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“.
Was muss ich Rahmen des ersten Termins beachten?
Um den fließenden Ablauf zu gewährleisten und die weitere Organisation zu besprechen bitten wir Sie 15 Minuten vor dem ausgemachten Termin zu erscheinen.
Bringen Sie zu Ihrem ersten Termin bitte Ihr Rezept, den ausgefüllten Anamnesebogen, ein großes Handtuch und (falls vorhanden) weitere Berichte, wie den OP-Bericht oder die MRT-Aufnahmen mit.
Der Ersttermin dauert 40 Minuten, wobei hierbei 20 Minuten auf die Rezeptleistung (Anamnese und Untersuchung) und 20 Minuten auf die kostenfreie Gesundheitsberatung entfallen.
Warum bieten wir eine kostenfreie Gesundheitsberatung an?
Besteht die Möglichkeit auch ohne Rezept oder ärztliche Verschreibung eine Behandlung aufzunehmen?
Muss ich die "über die verordneten Kassenleistungen hinaus zusätzliche Leistungen" in Anspruch nehmen?
Müssen Sie nicht – jedoch: Unser Anliegen ist es, optimale Therapievoraussetzungen zu schaffen um die für Ihre spezifischen Beschwerden adäquaten Maßnahmen einleiten zu können und somit Ihre schnellstmögliche Genesung sichergestellt werden kann.
Oftmals sind die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten durch die reine Heilmittelverordnung sehr beschränkt. Laut Rahmenvertrag der gesetzlichen Krankenkassen gelten Behandlungszeiten von 15 – 25 min inklusive organisatorischer Abwicklung, was oftmals für eine bestmögliche Versorgung nicht ausreichend ist.
Wir folgen dem Ansatz, gemeinsam mit Ihnen einen individuell auf Ihren Bedarf abgestimmten Behandlungsplan zu erstellen.
Ob und in welchem Umfang dabei private Zusatzleistungen in Anspruch genommen werden, entscheiden alleine Sie.
Selbstverständlich behandeln wir Sie auch ohne die Inanspruchnahme von zusätzlichen Behandlungszeiten.
Was ist wenn ich einen Termin kurzfristig absagen muss oder vergessen habe?
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vor dem Termin ab. Da wir bei einer kurzfristigeren Absage oder bei Nichterscheinen keine Neubelegung des Termins vornehmen können, müssen wir Ihnen diesen Termin in Rechnung stellen.
Die Höhe der Ausfallgebühr bemisst sich dabei nach den für die Behandlung vereinbarten Vergütungssätzen. Der Verzicht bzw. die Unterzeichnung des Termins als Verordnungsleistung ist uns hierbei nicht gestattet.
Was ist die Rezeptgebühr?
Sofern Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie ähnlich wie bei Medikamenten einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen.
Diese Zuzahlung setzt sich zusammen aus einer Rezeptgebühr von 10 € sowie 10% der Therapiekosten.
Es besteht die Möglichkeit bei Erfüllung verschiedener Kriterien die Befreiung von Rezeptgebühren zu beantragen.
Besteht die Möglichkeit des Bezugs von Leistungen auch für den Fall, dass mein Arzt kein Rezept mehr ausstellen kann?
Gerne bieten wir Ihnen in unserer Praxis eine Vielzahl von Möglichkeiten an auch ohne Verschreibung etwas für Ihre Gesundheit zu tun.
Hierzu zählt der direkte Zugang zu physiotherapeutischen Leistungen im Rahmen des sektoralen Heilpraktikers, die Inanspruchnahme von Gesundheitsbehandlungen als private Zusatzleistung oder die Möglichkeit das umfangreiche Trainingsangebot unserer medizinischen Fitness in Anspruch zu nehmen.
Sprechen Sie uns gerne für die bestmöglich auf Sie abgestimmte Option an.
Was tun wenn meine PKV die Kosten nicht komplett übernimmt? Tipps für Privatversicherte
Sehr geehrte Privatversicherte,
leider kommt es in letzter Zeit immer wieder vor, dass Private Krankenversicherungen Ihren Kunden einen Teil der von uns rechtmäßig erhobenen Honorare für Heilmittel vorenthalten wollen und Teile der Rechnung nicht übernehmen oder kürzen. In den allermeisten Fällen erfolgt dies zu Unrecht, wie diverse Gerichtsurteile in den letzten Jahren bestätigt haben.
Hier ein paar Informationen & Tipps, falls Ihre PKV Ihre Rechnung kürzen möchte:
Honorarvereinbarung
Bitte reichen Sie in jedem Fall unsere von Ihnen unterzeichnete Honorarvereinbarung mit der Abschlussrechnung bei Ihrer PKV ein.
Individuelle Versicherungsvereinbarungen / -tarife
Bitte prüfen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen ab, welchen Prozentsatz bzw. bis zu welcher Maximalsumme Ihre PKV die Kosten für Heil- und Hilfsmittel übernimmt. Sollte dieser bei 100% liegen und ist kein Maximalbetrag bzw. ein Selbstbehalt vereinbart, so muss Ihre PKV Ihre Rechnung in kompletter Höhe übernehmen, es sei denn, Sie haben einen Tarif vereinbart, der eine Beschränkung vorsieht.
Beihilfefähige Höchstsätze
Laut Gerichtsurteil vom Landgericht Köln vom 14.10.2009 (AZ: 23 O 424/08) darf eine PKV die Honorarrechnung nicht auf die beihilfefähigen Höchstsätze kürzen, da diese Sätze keinen Anhaltspunkt für die übliche Vergütung physiotherapeutischer Behandlungen darstellen.
Ortsübliche, angemessene Preise
Es gibt für Heilmittel / physiotherapeutische Behandlungen KEINE amtliche Gebührenordnung wie für ärztliche Leistungen, auch wenn Ihnen Ihre PKV das vormachen möchte oder eine eigene „offizielle“ Liste entwickelt hat. Daher können Physiotherapeuten prinzipiell die Preise für Ihre Leistungen selbst festlegen (Quelle: Verband der privaten Krankenversicherer).
Medizinisch notwendige Leistungen
Die bestehende Rechtslage sagt eindeutig aus, dass medizinisch notwendige Leistungen (dies ist eine rein medizinische Entscheidung durch Ihren Arzt) voll erstattet werden müssen. Der BGH hat ausdrücklich festgestellt, dass hier keine Kostenreduzierungen möglich sind (IV ZR 278/03), v.a. dann, wenn eine Honorarvereinbarung vorliegt.
Sind wir zu teuer?
NEIN! Wir liegen mit unseren Preisen absolut im Rahmen dessen, was üblich ist, selbst wenn Ihnen Ihre PKV (aus reinem Eigeninteresse) beteuert, dass unsere Leistungen zu teuer sind. Bei uns erhalten Sie eine individuelle Betreuung von top-qualifizierten Therapeuten mit diversen Fortbildungen. Unsere langjährige Erfahrung, Reputation und Erfolge zeigen ganz klar, dass Sie und Ihre Gesundheit bei uns in besten Händen sind. Auch Ihre PKV sollte dies respektieren. Im Übrigen darf Ihnen Ihre PKV keine andere Praxis nahelegen oder empfehlen, zu einer “billigeren“ Praxis zu gehen, denn die PKV darf ihre Leistungspflicht nicht auf die kostengünstigste Behandlungsmethode beschränken (siehe auch BGH Urteil). Sie haben die freie Praxis- sprich Therapeutenwahl!
Was tun, wenn meine PKV meine Kosten nicht komplett übernimmt?
Treten Sie mit Ihrem Sachbearbeiter in Kontakt, beschweren Sie sich, gerne auch mit einem unserer Musterbriefe. In nahezu allen Fällen werden Sie die komplette Kostenerstattung erhalten, v.a., wenn Sie sich auf die entsprechenden Gerichtsurteile beziehen.
Exzellent bewertet
Wir möchten gar nicht viele Worte über uns selbst verlieren, sondern lassen lieber unsere Kunden zu Wort kommen. Zufriedene Gesichter und positives Feedback spornen uns Tag für Tag an, unser Bestes für Ihre Gesundheit zu geben.
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0911 6383808 (Praxis)
0911 6603543 (Trainingsbereich)
info@physio-renard.de
Katzwanger Hauptstraße 83, 90453 Nürnberg
Rezept-Upload
Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihr Rezept hochzuladen. Wir können dadurch schon vor dem ersten Termin Ihre individuelle Physiotherapie perfekt auf Sie abstimmen und vorbereiten.